AGB
1. Gegenstand
FestiGuide App ist ein Produkt der Swiss-Development GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Swiss-Development GmbH (nachfolgend «Swiss-Development») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil aller durch Swiss-Development abgeschlossenen Verträge und Auftragsbestätigungen über die Erbringung von Softwareleistungen. Die Bestimmungen gelten, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden. Im Falle fehlender Regelungen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
2. Angebote und Preise
Offerten und Angebote von Swiss-Development sind während der jeweils gesetzten Frist gültig. Offerten, Angebote und Konzepte sind Eigentum von Swiss-Development und dürfen nicht an Dritte zur Verwendung weitergegeben werden. Die unberechtigte Verwendung eines Konzepts oder von Teilen daraus ist untersagt und in angemessenem Rahmen entschädigungspflichtig.
Preise in Offerten und Auftragsbestätigungen sind bindend. Davon ausgenommen ist ein allfälliger, eindeutig erkennbarer Irrtum in der Preisberechnung oder im Leistungsumfang. Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte und vom Kunden verursachte zusätzliche Leistungen werden dem Kunden aufgezeigt und als Change Request behandelt oder zu den geschäftsüblichen Preisen verrechnet.
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungsbeanstandungen müssen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Reisespesen, Reisezeiten und Reisekosten werden nach Aufwand verrechnet.
3. Mehraufwand durch den Kunden oder Dritte
Insbesondere Ablaufanpassungen, Ablaufkorrekturen, nicht oder zu spät eintreffende Daten, Abweichungen von der Standard-Datenschnittstelle von Swiss-Development, Bilder, die nicht im geforderten Format angeliefert werden, sowie Korrekturen nach erfolgter Genehmigung verursachen Zusatzaufwand. Dieser wird zu den Standard-Stundensätzen von Swiss-Development in Rechnung gestellt.
Swiss-Development ist berechtigt, solchen Zusatzaufwand bis zu 4 % des Auftragsvolumens ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden zu verrechnen. Um einen höheren Schaden (z. B. Projektverzögerungen) abzuwenden, kann Swiss-Development auch darüber hinausgehende Arbeiten ausführen. In diesem Fall wird der Kunde per E-Mail benachrichtigt.
4. Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie von Swiss-Development schriftlich bestätigt werden. Vereinbarte Projekttermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Briefing, Daten, Vorlagen, Texte, Freigaben usw.) vereinbarungsgemäss bei Swiss-Development eintreffen. Treten bei der Verarbeitung des angelieferten Materials unvorhersehbare Schwierigkeiten auf, wird ein neuer Termin vereinbart.
Für Verzögerungen durch Dritte, etwa durch die Prüfprozesse von Apple (App Store) oder Google (Google Play), durch Transportunternehmen oder durch höhere Gewalt, kann Swiss-Development nicht haftbar gemacht werden. Vom Kunden verursachter Mehraufwand durch Konzeptanpassungen, Korrekturen bereits genehmigter Arbeitsschritte oder verzögerte Vorlagen wird zusätzlich verrechnet.
5. Haftung
Die Haftung von Swiss-Development für durch ihre Dienstleistungen verursachte Schäden ist auf die Höhe der Auftragssumme der betroffenen Dienstleistung beschränkt. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, auch aus Ansprüchen Dritter, ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Anvertraute Daten
Übergibt der Kunde Swiss-Development Daten, ist er verpflichtet, diese in einer verarbeitbaren Form anzuliefern. Die Datenaufbereitung durch Swiss-Development beinhaltet, sofern nicht anders vereinbart, keine Bereinigung der Daten. Swiss-Development stellt sicher, dass die Daten ihrer Kunden gegen unerlaubten Zugriff und gegen Zerstörung angemessen gesichert sind.
7. Datenschutz
Swiss-Development verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO einzuhalten. Insbesondere verzichtet sie auf die Nutzung von Kundendaten für Dritte oder für eigene Zwecke. Soweit Swiss-Development im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, geschieht dies ausschliesslich nach dessen Weisung; auf Wunsch wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
8. Vertraulichkeit
Swiss-Development verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit ihren Leistungen in Erfahrung gebrachten Informationen aus dem Einflussbereich ihrer Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gibt sie auch an ihre Mitarbeitenden weiter.
9. Eigentums- und Nutzungsrechte
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von Swiss-Development, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von Swiss-Development geschaffenen Leistungen (Ideen, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Texte, Bilder, Ton, grafische Arbeiten, Filme, Internetauftritte, Softwareentwicklungen usw.).
Die Eigentumsrechte an den von Swiss-Development entwickelten Lösungen verbleiben ausschliesslich bei Swiss-Development. Swiss-Development ist berechtigt, Teile der entwickelten Lösungen auch in anderen Anwendungen weiterzuverwenden. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den Lösungen und darf sie beliebig oft für sein Unternehmen nutzen. Soll das Eigentumsrecht an einer entwickelten Lösung auf den Kunden übergehen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Baden AG.
Swiss-Development GmbH, Stand: Oktober 2026